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Aktuelles


Mindestlohn
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung

Ab 2025 sind elektronische Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend.
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Mindestlohn

Der Mindestlohn wird ab 01.01.2024 erhoben auf 12,41 € / pro Stunde.

 

Infos zur Photovoltaikanlagen,

Aktuelle Infos zur Photovoltaikanlage, Hinweis auf Steuernewsletter.

 

Steuererklärungen - Abgabefrist

für Steuererklärungen 2022: 31.7.2024.

 

Gastronomie:

Der ermäßigte Steuersatz für Speisen in der Gastronomie wird mit dem 31.12.2023 wegfallen. Ab 1.1.2024 gelten wieder die alten Regeln: für Getränke nach wie vor 19% UST, für Speisen außer Haus 7% USt und für Speisen vor Ort 19% USt.
Bitte beachten Sie, dass die Kassen entsprechend programmiert sind und den Jahreswechsel korrekt berücksichtigen.

 

Datenschutzhinweis beim Handelsregister:

Bitte anklicken

Dringender Hinweis auf die Meldepflicht zum Transparenzregister, bitte anklicken

Dringender Hinweis für UG´s (haftungsbeschränkt), Gmbh´s, GmbH & Co. KG´s, sowie alle Gesellschaften, die zur Veröffentlichung und Offenlegung verpflichtet sind.
Die Meldepflichten zum Transparenzregister haben sich geändert.
Hier ist dringender Handlungsbedarf!

 

Gesetzesänderung für Kassen ab dem 01.01.2020

Bei Firmen mit baren Geschäftsvorgängen besteht dringender Bedarf bei der Kassenbuchführung. Sie haben Fragen? dann klicken Sie HIER, oder Kontaktieren Sie uns! hier ein Link für einen
wichtigen Hinweis des Bundesfinanzministerium.

„Bitte nehmen Sie mit Ihrem Systemanbieter/Kassenaufsteller Kontakt auf um zu klären, ob Ihr System den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht.“
Nun auch in Rheinland-Pfalz: Nichtbeanstandungsregelung bei Umstellung der Kassensysteme auf TSE
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Coronamaßnahmen für Wirtschaft und Industrie finden Sie
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